Der Kreisschülerrat Groß-Gerau ist das beschlussfassende Hauptgremium der Kreisschülervertretung Groß-Gerau.
Er setzt sich zusammen aus je zwei Delegierten der 14 weiterführenden Schulen des Kreises Groß-Gerau. Zusätzlich haben alle insgesamt 28 Delegierten noch einen Stellvertreter, der ihre Aufgabe im Falle der Abwesenheit übernimmt. Auch die Schulsprecher der 14 Schulen sind beratend Teil des KSR.
Kurz und Knapp!
28 Delegierte (14 Schulen á 2 Delegierte)
28 stellvertretende Delegierte
14 Schulsprecher (beratend)
Wahl des Vorstands der KSV
Inhaltliche Beschlussfassung
Beratung über Schulübergreifende Probleme und Ideen
Haushaltsbeschlussfassung der KSV
Projektumsetzung (in Ausschüssen)
Der KSR tagt grundsätzlich viermal jährlich, zumeist im Georg-Büchner-Saal des Landratsamts in Groß-Gerau. Die Sitzungen beginnen morgens und reichen zumeist bis in den Nachmittag. Außerplanmäßige Sitzungen können auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag der KSR-Delegierten selbst die Sitzungshäufigkeit erhöhen.
Delegierte oder der Vorstand können Anträge an den KSR stellen. Nach einer ausführlichen Beratung stimmt der KSR über sie ab. Nimmt der KSR einen Antrag an, so wird er Teil der Ideen der KSV und der Vorstand ist damit beauftragt, den Beschluss umzusetzen. Stimmrecht haben alle Delegierten.
Beschlossen werden können Projekte, die der KSV umsetzten, soll, aber auch um Positionen, die der Vorstand dann nach außen vertritt.
Stimmrecht haben alle Delegierten, im Falle ihrer Abwesenheit übernehmen die jeweiligen Stellvertreter das Stimmrecht.
Der KSR bildet neben den Sitzugen des gesamten Gremiums auch Ausschüsse, die zu spezifischen Themen arbeiten. Die Ausschüsse werden meist von Vorstandsmitgliedern geleitet.
Entweder...! Oder...!
Unsere Delegierten vertreten ihre Schulen im Kreisschülerrat. Wie man dabei Delegierter (oder Stellvertreter) wird, variiert je nach Schule. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Delegierten zu wählen. Welche Varinte dabei gilt, entscheidenden die Schüler jeder Schule für sich.
Die häufigere Option ist, dass der Schülerrat (alle Klassensprecher) die Delegierten wählt. Dann dürfen offiziell aber auch nur Klassensprecher Delegierte werden.
Auch möglich ist aber, dass alle Schüler einer Schule die Delegierten wählen. Dann dürfen auch alle Schüler der jeweiligen Schule kandidieren.
Die Delegierten haben zunächst die Aufgabe, ihre Schule bei den Sitzungen des KSR zu vertreten. Auch bringen sie sich in den Ausschüssen des KSR zu spezifischen Gebieten in die Arbeit der KSV ein. Sie sind die Schnittstelle der KSV mit den SVen der Schulen. Sie berichten von den Problemen und den Ideen an ihren Schulen und tragen andererseits die Arbeit der KSV in ihre Schulen zurück. Auch informieren sie ihre SVen über die Ideen anderer Schulen und sind so essenziell für die Vernetzung der Schulen auch untereinander.
Der Kreis Umfasst ca. 30.000 Schüler die sich auf 29 Grundschulen und 14 Weiterführende Schulen Aufteilt. Diese 14 Schulen treffen sich regelmäßig im wichtigsten Gremium der Kreis-Schülervertretung dem Schülerrat. Für die Grundschulen ist ein Grundschülerrat in Erprobung.